Ihre deutsche Bootsschule auf Mallorca - 16 Jahre Segelboot - Motorboot
Funklizenzen SRC + UBI
Bei uns lernen Sie alles, was Sie brauchen, um einen
amtlichen Funkschein zu erwerben.
Das SRC ist die amtliche Berechtigung zur Ausübung des Seefunkdienstes im Weltweiten Seenot- und Sicherheitsfunksystem auf Sportbooten.
Funkzeugnis SRC
Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin
Mindestalter: 15 Jahre
International gültig
Theorie- & Praxisprüfung
Multiple-Choice
Kosten: 850 Euro
Prüfungsgebühren.
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Seefunks nachgewiesen werden
(multiple choice, 24 Fragen)
Weltweites Seenot- und Sicherheitsfunksystem GMDSS
Öffentlicher und nicht öffentlicher Nachrichtenaustausch
Englische Sprache in Wort und Schrift zum Austausch von Informationen auf See
Aufnahme einer Not-, Sicherheits- und Dringlichkeitsmeldung:
Die Aufnahme erfolgt in englischer Sprache unter Verwendung des internationalen phonetischen Alphabets mit anschließender Übersetzung ins Deutsche. Zusätzlich wird ein deutscher Text ins Englische übersetzt. Es handelt sich dabei um eine schriftliche Aufgabe sowie einer hierzu ggf. erforderlichen mündlichen Prüfung.
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr im GMDSS in englischer Sprache anhand von Fallbeispielen an DSC-Ultrakurzwellen-Seefunkanlagen simuliert.
Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden):
Editieren eines DSC Controllers
Senden eines Notalarms, Speicherabfrage und Bestätigung des Empfangs eines DSC-Notalarms
Aussenden einer Notmeldung
Weiterleitung eines Notalarms und Informieren der Seefunkstelle in Not
Beenden des Notverkehrs
Aufhebung eines Fehlalarms
Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
Einleitung weiterer Maßnahmen
Sonstige Fähigkeiten:
Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
Speicherabfrage und Empfangsbestätigung
Abwicklung des Notverkehrs
Funkstille gebieten
Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
Controller editieren und Senden eines Sicherheitsanrufes, Abgabe der Sicherheitsmeldung
Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
Kanalwechsel
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Seefunkstelle
Senden eines Routineanrufes an eine Küstenfunkstelle
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Küstenfunkstelle
Einstellen des Controllers
Das UKW-Sprechfunkzeugnis für den Binnenschifffahrtsfunk (UBI) ist ein amtliches Zeugnis und berechtigt zum Betrieb von UKW – Funkanlagen in der Binnenschifffahrt.
Binnensprechfunkzeugnis UBI
Dauer: 2 Tage + Prüfungstermin
Mindestalter: 15 Jahre
International gültig
Theorie- & Praxisprüfung
Multiple-Choice
Kosten: 850 Euro
Prüfungsgebühren
Theorie
In der theoretischen Prüfung müssen die Kenntnisse in den folgenden Themenbereichen des Binnenschifffahrtsfunks nachgewiesen werden (multiple choice, 22 Fragen aus 130 Fragen)
Funkstellen,Revierzentralen,Schleusen und Häfen
wesentliche Merkmale (Verkehrskreise 1-4)
Rangfolge und Arten des Funkverkehrs
Frequenzen und ihre Nutzung
Automatisches Senderidentifikationssystem (ATIS)
Bestimmungen und Technik einer Funkanlage
Praxis
In der praktischen Prüfung werden Not- und Dringlichkeitsverkehr in deutscher Sprache anhand von Fallbeispielen an ATIS – Ultrakurzwellenfunkanlagen simuliert.
Pflichtaufgaben (4 davon müssen erfüllt werden):
Allgemeine praktische Kenntnisse zur Bedienung der Sprechfunkgeräte einer Schiffsfunkstelle
Grundeinstellung,Kanalauswahl,Sendeleistung und Rauschsperre/Squelch
Senden eines Notalarms und Bestätigung des Empfangs eines Notalarms
Aussenden einer Notmeldung
Weiterleitung eines Notalarms
Beenden des Notverkehrs
Aufhebung eines Fehlalarms
Senden eines Dringlichkeitsanrufes und Abgabe einer Dringlichkeitsmeldung
Aufnahme einer Dringlichkeitsmeldung
Einleitung weiterer Maßnahmen
Sonstige Fähigkeiten:
Aussenden eines Notalarms durch eine Funkstelle, die sich nicht selbst in Not befindet
Abwicklung des Notverkehrs
Funkstille gebieten
Abwicklung des Funkverkehrs vor Ort
Aufhebung einer Dringlichkeitsmeldung
Senden eines Routineanrufes an eine Seefunkstelle
Kanalwechsel
Abwicklung des Routinefunkverkehrs
Senden eines Routineanrufes an eine Revierzentrale
Abwicklung des Routinefunkverkehrs mit einer Hafenbehörde
Inhabern der SRC oder LRC werden Teile der Prüfung erlassen
Unsere Kunden bewerten unsere Ausbildung mit 5 von 5 Sterne